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Pflegestufen


In Deutschland existieren vier verschiedene Pflegestufen, deren Zuweisung auf Antrag erfolgt. Die Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermitteln die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers, indem sie dessen häusliche Gegebenheiten und gesundheitlichen Zustand überprüfen. Pflegestufe 0 sieht in diesem Zusammenhang finanzielle Zusatzleistungen bei demenzbedingten Erkrankungen oder geistigen Behinderungen vor. Diese sind im Bedarfsfall grundsätzlich unabhängig von den anderen Stufen zu gewähren. Pflegestufe 1 bezeichnet eine „Erhebliche Bedürftigkeit“, die einen Pflegeaufwand von täglich mindestens 90 Minuten nötig macht, wovon 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Pflegestufe 2 wird bei „Schwerbedürftigkeit“ zugewiesen. Hier besteht ebenfalls ein erhöhter Hilfebedarf bei der Grundpflege, der bei zwei Stunden liegt und mindestens dreimal täglich erfolgt. Der Tageszeitaufwand für hauswirtschaftliche Tätigkeiten beläuft sich insgesamt auf drei Stunden. Pflegestufe 3 bezieht sich auf eine „Schwerstbedürftigkeit“ und tritt dann ein, wenn die zu betreuende Person im Sinne einer 24h-Pflege vollständig auf externe Hilfe angewiesen ist. In Zahlen bedeutet das mindestens fünf Stunden am Tag, welche für alle im Haus anfallenden Tätigkeiten aufzuwenden sind. Vier Stunden entfallen hierbei auf die Grundpflege.


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