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Häufig gestellte Fragen
Wir haben für Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
Sollten Sie Fragestellungen zu Ihrem Anliegen nicht vorfinden, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?
Leisten die Betreuungskräfte lückenlos eine 24h-Betreuung?
Ist das Beschäftigen von ausländischem Personal legal?
Was passiert, wenn man nicht mit dem Personal auskommt?
Telefon und Internet für die Betreuungskraft?
Sind die Betreuungskräfte im Besitz eines Führerscheines?
Was passiert bei Krankheit?
Gibt es versteckte Kosten?
Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Jeder kennt den Spruch: Deutsche Sprache, schwere Sprache. Wir vermitteln ausschließlich Betreuungspersonal, das der deutschen Sprache in den Grundkenntnissen mächtig ist.
Einfache Kommunikation ist immer möglich! Selbstverständlich gibt es Betreuungspersonal, das fließend deutsch spricht und sogar grammatikalisch korrekt. Es ist uns allerdings wichtig, wie viel Wert Sie auf die Sprachkenntnisse legen.
Deswegen sollten Sie uns dies im Fragebogen mitteilen. Tatsache ist, dass die Sprachkenntnisse der osteuropäischen Betreuungskräfte während der Arbeit in Deutschland stets besser werden.
Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?
Ja, alle von uns vermittelten Arbeitskräfte sind in ihrem Heimatland sozialversichert. Dies wird durch das A1-Formular bestätigt. Wenn die Arbeitskräfte in Deutschland arbeiten, erhalten sie vom Versicherungsträger in der Heimat eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Mit dieser Karte kann die Betreuungskraft im Falle einer Krankheit einen Arzt ihrer Wahl konsultieren und sich behandeln lassen.
Leisten die Betreuungskräfte lückenlos eine 24-Stunden-Betreuung?
In erster Linie geht es darum, den Kunden bzw. Patienten zu versorgen. Dazu gehören unter anderem das Einkaufen von Lebensmitteln, die Haushaltsführung, das Reinigen der Räumlichkeiten und auch Hilfestellungen im Bad und WC.
Eine Betreuungskraft kann nicht 24 Stunden wach sein und arbeiten. Es muss gewährleistet werden, dass die Betreuungskräfte ausreichend Pausen und Freizeitausgleich über den Tag verteilt erhalten. Je nach Stelle kann dies individuell vereinbart und mit uns vorher abgesprochen werden.
Ist das Beschäftigen von ausländischem Personal legal?
Ja, denn die von uns vermittelten Arbeitskräfte befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit dürfen osteuropäische Pflegefirmen offiziell in Deutschland arbeiten. Dies wird wiederum durch das A1-Formular nachgewiesen und kann jederzeit bei uns eingesehen werden.
Was passiert, wenn man nicht mit dem Personal auskommt?
Es kann vorkommen, dass man mit dem vermittelten Betreuungspersonal nicht auskommt. In diesem Fall müssen Sie natürlich nicht die gesamte geplante Dauer miteinander verbringen. Im normalen Fall regelt sich das während der Eingewöhnungszeit. Sollte es nach dieser Zeit noch immer nicht passen, suchen wir selbstverständlich eine alternative Arbeitskraft. Es entstehen deswegen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, bis auf die anfallenden Reisekosten.
Telefon und Internet für die Betreuungskraft?
Viele Telefonanbieter bieten inzwischen eine EU-Flatrate an. Diese kostet im Regelfall keine 4 € im Monat. Viele Betreuungskräfte nehmen auch ihren eigenen Laptop mit, um mit Hilfe des Internets kostenlos mit Iihren Angehörigen im Ausland telefonieren zu können. Es ist also ratsam, kostenlos Internet zur Verfügung zu stellen, denn es fördert das Miteinander in einem Haushalt.
Sind die Betreuungskräfte im Besitz eines Führerscheines?
Nicht alle Betreuungskräfte besitzen einen Führerschein. Oftmals wird dieser auch nicht benötigt, da kein PKW im Haushalt vorhanden ist. Die meisten Einkäufe sind gut mit einem Fahrrad oder mit der Familie zu bewältigen.
Ist jedoch ein PKW im Haushalt vorhanden, so kann man diesen natürlich auch nutzen. Dazu müssen Sie allerdings Ihre KFZ-Versicherung in Kenntnis davon setzen, dass eine weitere Person diesen PKW fahren wird.
Achtung, für Schäden, die durch die Betreuungskraft verursacht werden, haften Sie als KFZ-Versicherungsnehmer selbst.
Was passiert bei Krankheit?
Wird die Betreuungskraft im Zeitraum Ihrer Beschäftigung krank, so sorgen wir selbstverständlich für eine Ersatzkraft, die die Betreuung weiter übernimmt. Als Angehöriger können Sie sich drauf verlassen, dass die lückenlose Versorgung des Kunden bzw. Patienten gewährleistet wird. Es entstehen deswegen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, bis auf die anfallenden Reisekosten.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein, neben den aufgeführten Kosten entstehen keine weiteren Gebühren für Sie.
Sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?
Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?
Leisten die Betreuungskräfte lückenlos eine 24 h Betreuung?
Ist das Beschäftigen von ausländischen Personal legal?
Was passiert, wenn man nicht mit dem Personal auskommt?
Telefon und Internet für die Betreuungskraft?
Sind die Betreuungskräfte im Besitz eines Führerscheines?
Was passiert bei Krankheit?
Gibt es versteckte Kosten?
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