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Pflegeberatung, Pflegestufen

Ratgeber        Pflegegrade

Pflegestärkungsgesetz - was ist neu an 2017. Alle Leistungen auf einem Blick.


Ab dem 01.02.2017 kam das Pflegestärkungsgesetz II.
Durch diese Pflegereform änderten Sie die Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegrade bzw. Pflegestufen.

 

Pflegegeld für die häusliche Pflege
 

Pflegegeld wird nach erlat einer Pflegestufe bzw. Pflegegrad an die Pflegebedürftigen von den Pflegekassen ausgezahlt. Das Pflegegeld dienst als Anerkennung der pflegenden Angehörigen und soll Ihnen für Ihre Arbeit überlassen werden.

Grundsätzlich sind die Leitungen der Pflegekassen in Pflegegeld und Sachleistungen bzw. Kobinationsleitungen zu unterscheiden.

 

Pflegegrade 
 

Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind, zu erfassen.

Die Pflegegrade und damit auch der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.

Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen in den Begutachtungs-Richtlinien.

Pflegegrad 1 
 

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit  (zwischen 12,5 und unter  27 Punkten).

 

 

Pflegegrad 2

E
rhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen (zwischen 27 und unter 47,5 Punkte).

 


Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 und unter 70 Punkte).


Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (zwischen 70 und unter 90 Punkte).

 

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung (zwischen 90 bis 100 Punkte).

 

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten!

 

Sehr gerne können wir Ihre wünsche auch telefonisch abklären.
Dazu wählen Sie 0 28 41 - 93 13 070

 

Falls Sie den persönlichen Kontakt vorziehen, besuchen wir Sie auch gerne zu Hause und klären gemeinsam mit Ihnen Ihre Fragen.
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