Ratgeber Pflegegeld
Pflegebedürftigen steht die freie Entscheidung zu, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Möchten sie sich zu Hause von Angehörigen oder einer von CURADOMI entsendeten Betreuungskraft pflegen lassen, besteht für sie die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen.
Dieses wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Optimal ist es, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Auf diese Weise kann die Pflege direkt an Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit