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Kurzzeitpflege


Viele pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen betreut, die dabei oft rund um die Uhr im Einsatz sind. Diese Leistung kann aber durch manche Umstände nicht erbracht werden. So zum Beispiel, wenn der pflegende Angehörige selber erkrankt.

Für solche Fälle kann die Kurzzeitpflege einspringen, bei der Menschen bis zu 4 Wochen in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreut werden. Für den Anspruch auf Kurzzeitpflege muss eine Pflegestufe vorliegen (mindestens Pflegestufe 0 mit Demenz). Es ist außerdem möglich, nach schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt, die Kurzzeitpflege als sogenannte Übergangspflege, auch ohne Pflegestufe, in Anspruch zu nehmen.


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